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Extremwertbereinigung für Mietspiegel extreme amortisation for rental table Die Extremwertbereinigung für Mietspiegel ist ein statistisches Verfahren. Um bei der Erstellung eines Mietspiegels zuverlässige Daten zu ermitteln, müssen Extremwerte (z.B. niedrige Gefälligkeitsmieten oder einzelne überhöhte Mieten) ausgefiltert werden. Dazu findet eine Extremwertbereinigung statt – z.B. durch Kappung von je 5 Prozent oder je 10 Prozent an beiden Enden der Mietpreisskala. Eine nicht korrekte Extremwertbereinigung bescheinigte das Amtsgericht Charlottenburg mit Urteil vom 11.5.2015 dem Berliner Mietspiegel. Hier seien auch Werte herausgerechnet worden, die noch im normalen Bereich lägen. Im Streitfall ging es insbesondere um das Mietspiegelfeld K 1 (Altbau, bezugsfertig vor 1918, Wohnungsgröße über 90 m², mittlere Wohnlage, Sammelheizung, Bad und WC in der Wohnung). Diesbezüglich seien Mieten von 7,00 bis 11,00 Euro pro m² zu Unrecht als Wucher angesehen und daher nicht berücksichtigt worden. Kritisiert wurde auch die Einordnung der Wohnlagen in “einfach”, “mittel” und “gut”. Hier seien keine anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze zugrunde gelegt worden. Vielmehr würden sehr unterschiedliche Wohnqualitäten und Lagen in einer Gruppe vereinigt. Es bleibt abzuwarten, inwieweit andere Gerichte und höhere Instanzen sich dieser Rechtsprechung anschließen. Das Urteil (Az. 235 C 133/13) bezieht sich konkret auf die in Berlin verwendeten Methoden der Extremwertbereinigung und kann nicht ohne Weiteres auf andere Mietspiegel übertragen werden.